Funkscheine

Funkbetriebszeugnis LRC

Für das Führen eines Sportbootes, welches mit einer Funkanlage ausgerüstet ist, ist neben dem amtlichen Sportbootführerschein für das jeweilige Fahrtgebiet auch das jeweilige Funkbetriebszeugnis vorgeschrieben. Folgende Funkbetriebszeugnisse gibt es:

  • Binnenbereich
    • UBI für die Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk (UKW)
  • Seebereich
    • SRC für die Teilnahme am mobilen Seefunkdienst (nur UKW)
    • LRC für die uneingeschränkte Teilnahme am mobilen Seefunkdienst (UKW, Grenzwelle Kurzwelle und Satellit)

Beachtet, dass gewerbsmäßig vermietete Sportboote ab 12 m Länge mit einer UKW-Funkanlage ausgestattet sein müssen. Diese können also nur von Inhabern mindestens des SRC gechartert werden.

Termine findet Ihr hier.