
Für das Führen eines Sportbootes, welches mit einer Funkanlage ausgerüstet ist, ist neben dem amtlichen Sportbootführerschein für das jeweilige Fahrtgebiet auch das jeweilige Funkbetriebszeugnis vorgeschrieben. Folgende Funkbetriebszeugnisse gibt es:
- Binnenbereich
- UBI für die Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk (UKW)
- Seebereich
- SRC für die Teilnahme am mobilen Seefunkdienst (nur UKW)
- LRC für die uneingeschränkte Teilnahme am mobilen Seefunkdienst (UKW, Grenzwelle Kurzwelle und Satellit)
Beachtet, dass gewerbsmäßig vermietete Sportboote ab 12 m Länge mit einer UKW-Funkanlage ausgestattet sein müssen. Diese können also nur von Inhabern mindestens des SRC gechartert werden.
Termine findet Ihr hier.

